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   BFH, 26.02.2007 - II R 73/05   

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https://dejure.org/2007,10176
BFH, 26.02.2007 - II R 73/05 (https://dejure.org/2007,10176)
BFH, Entscheidung vom 26.02.2007 - II R 73/05 (https://dejure.org/2007,10176)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 2007 - II R 73/05 (https://dejure.org/2007,10176)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO § 164 Abs. 2; ; BewG § 27; ; BewG § 9 Abs. 2 Satz 3; ; BewG § 30; ; BewG § 92; ; BewG § 9; ; BewG § 17 Abs. 3; ; WertV § 3 Abs. 1; ; LG-NW § 16 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 9 § 10 Abs. 3 § 27 § 92
    Einheitswert eines Erbbaurechts an Golfplatz

  • datenbank.nwb.de

    Feststellung des Einheitswert eines Erbbaurechts an einem Golfplatz; kein innerlandwirtschaftlicher Verkehrswert für alle Arten landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 9, BewG § 33 Abs 1, BewG § 33 Abs 2, BewG § 72 Abs 1, BewG § 92
    Einheitsbewertung; Ertragswertverfahren; Gemeiner Wert; Golfplatz; Unbebautes Grundstück

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.10.2004 - II R 34/02

    Einheitsbewertung von Golfplätzen

    Auszug aus BFH, 26.02.2007 - II R 73/05
    Zu den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Oktober 2004 II R 34/02 (BFHE 207, 345, BStBl II 2005, 2569) sowie vom 17. November 2004 II R 35/02 (BFH/NV 2005, 837) führte das FG aus, der Rückgriff auf den innerlandwirtschaftlichen Verkehrswert für Ackerland sei deshalb gebilligt worden, weil es sich damals um Flächen gehandelt habe, die --wären sie nicht für Zwecke des Golfplatzes vermietet gewesen-- als Ackerland hätten genutzt werden können.

    c) Der erkennende Senat hat diese Heranziehung der innerlandwirtschaftlichen Verkehrswerte als Untergrenze mit den Entscheidungen in BFHE 207, 345, BStBl II 2005, 256 sowie in BFH/NV 2005, 837 gebilligt, da außer Frage steht, dass zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964 eine hinreichende Anzahl von Veräußerungen vergleichbarer Golfplatzgrundstücke --bereits eingerichtet oder noch einzurichten-- nicht vorgelegen hat.

  • BFH, 17.11.2004 - II R 35/02

    Einheitswert - als Golfplatz genutztes Grundstück

    Auszug aus BFH, 26.02.2007 - II R 73/05
    Zu den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Oktober 2004 II R 34/02 (BFHE 207, 345, BStBl II 2005, 2569) sowie vom 17. November 2004 II R 35/02 (BFH/NV 2005, 837) führte das FG aus, der Rückgriff auf den innerlandwirtschaftlichen Verkehrswert für Ackerland sei deshalb gebilligt worden, weil es sich damals um Flächen gehandelt habe, die --wären sie nicht für Zwecke des Golfplatzes vermietet gewesen-- als Ackerland hätten genutzt werden können.

    c) Der erkennende Senat hat diese Heranziehung der innerlandwirtschaftlichen Verkehrswerte als Untergrenze mit den Entscheidungen in BFHE 207, 345, BStBl II 2005, 256 sowie in BFH/NV 2005, 837 gebilligt, da außer Frage steht, dass zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964 eine hinreichende Anzahl von Veräußerungen vergleichbarer Golfplatzgrundstücke --bereits eingerichtet oder noch einzurichten-- nicht vorgelegen hat.

  • BFH, 21.05.1982 - III B 32/81

    Einheitsbewertung - Unbebautes Grundstück - Sachverständiger - Lagebezeichnung -

    Auszug aus BFH, 26.02.2007 - II R 73/05
    a) Der BFH hat zur Ermittlung des gemeinen Werts unbebauter Grundstücke in zwei Entscheidungen vom 26. September 1980 III R 21/78 (BFHE 132, 101, BStBl II 1981, 153) sowie vom 21. Mai 1982 III B 32/81 (BFHE 136, 141, BStBl II 1982, 604) ausgeführt, zunächst sei eine Wertermittlung durch den unmittelbaren Vergleich mit Kaufpreisen für Grundstücke gleicher Verkehrslagen, gleichen Erschließungsgrades und gleicher baulicher Nutzungsmöglichkeiten zu versuchen und erst dann, wenn es an einer ausreichenden Zahl stichtagsnaher Veräußerungen vergleichbarer Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr fehlen sollte, eine Wertermittlung durch Ableitung aus Durchschnittswerten (Richtwerten) oder --in Ausnahmefällen-- durch Einzelgutachten vorzunehmen (vgl. auch BFH-Urteil vom 21. Juli 1993 II R 13/91, BFH/NV 1994, 610).

    Bei allen drei Vorgehensweisen --also auch für den Gutachter-- sollten die Kaufpreise vergleichbarer Grundstücke die Grundlage der Wertermittlung sein (so BFH in BFHE 136, 141, BStBl II 1982, 604).

  • BFH, 26.09.1980 - III R 21/78

    Der gemeine Wert unbebauter Grundstücke ist aus Kaufpreisen vergleichbarer

    Auszug aus BFH, 26.02.2007 - II R 73/05
    a) Der BFH hat zur Ermittlung des gemeinen Werts unbebauter Grundstücke in zwei Entscheidungen vom 26. September 1980 III R 21/78 (BFHE 132, 101, BStBl II 1981, 153) sowie vom 21. Mai 1982 III B 32/81 (BFHE 136, 141, BStBl II 1982, 604) ausgeführt, zunächst sei eine Wertermittlung durch den unmittelbaren Vergleich mit Kaufpreisen für Grundstücke gleicher Verkehrslagen, gleichen Erschließungsgrades und gleicher baulicher Nutzungsmöglichkeiten zu versuchen und erst dann, wenn es an einer ausreichenden Zahl stichtagsnaher Veräußerungen vergleichbarer Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr fehlen sollte, eine Wertermittlung durch Ableitung aus Durchschnittswerten (Richtwerten) oder --in Ausnahmefällen-- durch Einzelgutachten vorzunehmen (vgl. auch BFH-Urteil vom 21. Juli 1993 II R 13/91, BFH/NV 1994, 610).
  • BFH, 21.07.1993 - II R 13/91

    Ermittlung des Einheitswertes eines Fabrikgrundstücks als Geschäftsgrundstück im

    Auszug aus BFH, 26.02.2007 - II R 73/05
    a) Der BFH hat zur Ermittlung des gemeinen Werts unbebauter Grundstücke in zwei Entscheidungen vom 26. September 1980 III R 21/78 (BFHE 132, 101, BStBl II 1981, 153) sowie vom 21. Mai 1982 III B 32/81 (BFHE 136, 141, BStBl II 1982, 604) ausgeführt, zunächst sei eine Wertermittlung durch den unmittelbaren Vergleich mit Kaufpreisen für Grundstücke gleicher Verkehrslagen, gleichen Erschließungsgrades und gleicher baulicher Nutzungsmöglichkeiten zu versuchen und erst dann, wenn es an einer ausreichenden Zahl stichtagsnaher Veräußerungen vergleichbarer Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr fehlen sollte, eine Wertermittlung durch Ableitung aus Durchschnittswerten (Richtwerten) oder --in Ausnahmefällen-- durch Einzelgutachten vorzunehmen (vgl. auch BFH-Urteil vom 21. Juli 1993 II R 13/91, BFH/NV 1994, 610).
  • FG Köln, 26.10.2005 - 4 K 5279/01

    Einheitsbewertung eines Golfplatzes als Erbbaurecht

    Auszug aus BFH, 26.02.2007 - II R 73/05
    Es setzte mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 392 veröffentlichten Urteil den Einheitswert auf abgerundet xxx DM und den Grundsteuermessbetrag auf xxx DM herab.
  • BFH, 19.12.2007 - II R 22/06

    Keine gemischte Schenkung bei Übertragung von Geschäftsanteilen aufgrund

    Ungewöhnliche und persönliche Umstände sind solche, mit denen der Verkehr bei Abschätzung des Werts eines Wirtschaftsguts nicht zu rechnen pflegt, die lediglich in einem Einzelfall ausnahmsweise die Preisbildung beeinflusst haben; persönliche Verhältnisse weisen darüber hinaus die Besonderheit auf, dass sie in der Person des Käufers oder Verkäufers liegen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 2007 II R 73/05, BFH/NV 2007, 1277, m.w.N.).
  • BFH, 04.05.2011 - II R 55/09

    Anforderungen an eine Verfahrensrevision und an eine schlüssige Aufklärungsrüge -

    Ungewöhnliche und persönliche Umstände sind dabei solche, mit denen der Verkehr bei Abschätzung des Werts eines Wirtschaftsguts nicht zu rechnen pflegt und die lediglich in einem Einzelfall ausnahmsweise die Preisbildung beeinflusst haben; persönliche Verhältnisse weisen darüber hinaus die Besonderheit auf, dass sie in der Person des Käufers oder Verkäufers liegen (vgl. BFH-Urteile vom 26. Februar 2007 II R 73/05, BFH/NV 2007, 1277, und in BFH/NV 2008, 962).
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